- Vortäter
- сущ.
юр. преступник, ранее совершивший наказуемое деяние
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Hehler — Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene rechtswidrige, gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat, insbesondere an einen Diebstahl. Das Wesen der Hehlerei besteht in der Aufrechterhaltung einer widerrechtlichen … Deutsch Wikipedia
Hehlerei — Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden. Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene, gegen fremdes Vermögen… … Deutsch Wikipedia
Anschlussdelikt — Anschlussdelikte sind im deutschen Strafrecht Delikte, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt heute im 21. Abschnitt des Besonderen Teils vier verschiedene Anschlussdelikte: Begünstigung… … Deutsch Wikipedia
Begünstigung und Hehlerei — Anschlussdelikte sind im deutschen Strafrecht Delikte, die sich an eine strafrechtswidrige Vortat anschließen. Das deutsche Strafgesetzbuch regelt heute im 21. Abschnitt des Besonderen Teils vier verschiedene Anschlussdelikte: Begünstigung (§ 257 … Deutsch Wikipedia
Begünstigung — ist eine Straftat, wobei der Tatbestand nach deutschem Strafgesetzbuch anders ausgestaltet ist als nach österreichischem und schweizerischem Recht. Während die Begünstigung in der Schweiz und in Österreich den Delikten gegen die Rechtspflege… … Deutsch Wikipedia
Arthur Drews — (1865 1935) Christian Heinrich Arthur Drews (prononcer [drefs]), né le 1er novembre 1865 à Uetersen (Holstein) et mort le 19 juillet 1935 à Illenau, près d Achern, région de … Wikipédia en Français
Hans Mittelbach — Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten … Deutsch Wikipedia
Hehlerei — Aufrechterhaltung eines durch die Tat eines anderen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug) in Bezug auf eine Sache geschaffenen rechtswidrigen Zustandes seitens eines weiteren Täters zu dessen Vorteil, sei es, dass dieser die vom Vortäter… … Lexikon der Economics